„Führerglocke“ muss bleiben

In der Diskussion über die „Führerglocke“ im Schloss Wolfpassing (Bezirk Scheibbs) hat das Bundesdenkmalamt nun entscheiden, dass die Glocke nicht entfernt werden darf. Mit einer Zusatztafel könne man auf die Schrecken des NS-Regimes hinweisen.

Die „Führerglocke“ im Schloss Wolfpassing - Autor: KAMMERSTÄTTER, Johannes
Die „Führerglocke“ im Schloss Wolfpassing - Autor: KAMMERSTÄTTER, Johannes

Die Dorfbevölkerung von Wolfpassing spendete 1935 eine Glocke in Gedenken an den ein Jahr davor ermordeten Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, der mit dem Ort eng verbunden war. Vier Jahre später ließen die Nationalsozialisten diese Glocke einschmelzen und daraus eine neue „Führerglocke“ machen, die seit damals in dem kleinen Glockenturm des Schlosses Wolfpassing hängt und läutet - mehr dazu in Aufregung über „Führerglocke“.

Hitzige Diskussionen über „Führerglocke“

Im November 2012 wurde das Schloss, das dem Bund gehört, zum Verkauf ausgeschrieben und von einem Linzer Unternehmen - inklusive der Glocke - gekauft. In den letzten Wochen gab es Diskussionen und Befürchtungen, dass die Glocke verkauft werden könnte.

Bundesdenkmalamt: „Glocke unter Denkmalschutz“

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) erhielt am Mittwoch vom Bundesdenkmalamt ein Schreiben, in dem es unter anderem heißt: „Gemäß § 1 Abs. 9 DMSG wird durch die Unterschutzstellung eines Denkmals u.a. auch das Zubehör mit einbezogen. Die gegenständliche Glocke ist auf Grund ihrer Widmung und des vorliegenden Naheverhältnisses zum Schloss als Zubehör iSd § 294 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch zu qualifizieren und steht somit unter Denkmalschutz.“

Schloss Wolfpassing - Autor: ORF
Schloss Wolfpassing - Autor: ORF

Ein etwaiger Ausbau der Glocke stelle eine Veränderung des Denkmals (d.h. das Schloss) dar, welche der Bewilligung des Bundesdenkmalsamtes bedarf.

„Glocke wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“

Das Bundesdenkmalamt schreibt weiters: „Als historisches Artefakt stellt die Glocke ein wichtiges Dokument für die österreichische Zeitgeschichte dar. Vergleichbare Objekte sind in Österreich derzeit nicht dokumentiert. Nach Ansicht des Bundesdenkmalamtes könnte die Glocke durch die Anbringung einer entsprechend kommentierten Zusatztafel als Mahnmal für den Schrecken und Terror des NS-Regimes dienen.“

BIG bietet Anbringung einer Informationstafel an

BIG-Pressesprecher Ernst Eichinger sagte gegenüber noe.ORF.at, dass die Bundesimmobiliengesellschaft dem Käufer des Schlosses Wolfpassing anbieten werde, eine solche Tafel auf Kosten der BIG zu produzieren und im Schloss anbringen zu lassen.

LINKE, Reinhard

noe.orf.at (03-07-2013)

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